Leitende Grundsätze

Der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan 2022 – 2027

„Bewusstere Integration des Nachhaltigkeitsprinzips in die universitäre Entwicklung und Profilbildung
Als Bildungs- und Ausbildungsstätten künftiger Führungskräfte und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger haben die Universitäten angesichts der Herausforderungen durch die Grand Challenges und der Sustainable Development Goals (SDGs) (Klimawandel, Ernährungssicherheit, Energieversorgung, Ressourcenverknappung, Biodiversität, demografischer Wandel, soziale Sicherheit, Migration u.a.) die Verpflichtung, ihre Studierenden mit den entsprechenden Lösungskompetenzen zu befähigen.Die Integration des Prinzips der Nachhaltigkeit in die Bildungs- und Forschungsinhalte und den Prozess der Wissensvermittlung ist daher ein wichtiges bewusstseinsbildendes Anliegen. Ein Beispiel dafür, dass diese Haltung auch in den universitären Alltag einfließt, ist die „Allianz Nachhaltige Universitäten in Österreich“. … s. GUEP 2022 – 2027

Uniko-Manifest für Nachhaltigkeit (14.1.2020)

In Anbetracht der globalen Klimakrise, der Gefährdung lebenswichtiger Ressourcen und eines bevorstehenden disruptiven Zerfalls der auf fossilen Energieträgern aufbauenden Wirtschafts-systeme sehen sich die Universitäten als Vordenkerinnen, die durch ihre umfangreiche wissenschaftliche Expertise einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Aufgrund der hohen Dringlichkeit müssen dazu die Anstrengungen auf allen Ebenen intensiviert werden, wobei die Universitäten ihre Aufgaben und Möglichkeiten besonders in folgenden Bereichen sehen: …“ s. uniko_manifest_nachhaltigkeit

Universitätsgesetz 2002

Das Universitätsgesetz (UG) von 2002 hält in Paragraph 1 die Verantwortung der Universitäten gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt fest: „§ 1. Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hiedurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen“.

Gesetzestext

Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung

Im Jahr 2013 wurden mit dem „Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“ weitere Grundsätze festgelegt:

§1. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.

Das Gesetz führt daneben noch andere Punke an, auch die Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung.

Gesetzestext

Global Action Programme (GAP) – Weltaktionsprogramm der UNESCO und UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“

Das GAP 2015-2019 füht die Arbeit der UN-Dekade für BNE weiter und hat das Ziel einer weltweiten Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Das GAP hat fünf Handlungsschwerpunkte (Priority Action Areas):

  • Strukturelle Verankerung
  • Lehr- und Lernumfeld
  • Aufbau von Kapazitäten bei Lehrenden
  • Stärkung und Mobilisierung der Jugend
  • Förderung auf lokaler Ebene

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Weltaktionsprogramms (Österreich).

Die UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) war eine weltweite Bildungsinitiative. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sie für die Jahre 2005 bis 2014 ausgerufen und sich damit verpflichtet, den Gedanken der nachhaltigen Entwicklung in ihren Bildungssystemen zu verankern (UN Economic Commission for Europe (UNECE) Strategy „Education for Sustainable Development“ 2005.

Declaration on Science and the Use of Scientific Knowledge

Text adopted by the World Conference on Science, 1 July  1999, which was co-organised by the UNESCO and the ICSU (International Council for Science). Definitive version

Die Deklaration hält in der Präambel fest: „The sciences should be at the service of humanity as a whole, and should contribute to providing everyone with a deeper understanding of nature and society, a better quality of life and a sustainable and healthy environment for present and future generations.

Gesamttext