Nachhaltigkeitsverständnis der Expert*innen der Allianz Nachhaltige Universitäten in Österreich
Überarbeitete Fassung, Dezember 2020
Aufbauend auf der in § 1 Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) festgehaltenen Verantwortung der Universitäten gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt[1], welche 2020 im UNIKO-Manifest für Nachhaltigkeit bekräftigt wurde, bekennen sich die zur Allianz Nachhaltige Universitäten zusammengeschlossenen Universitäten zu einem umfassenden, globalen und generationenübergreifenden Verständnis nachhaltiger Entwicklung. In diesem Sinne wird Nachhaltigkeit als ethische Grundorientierung der Universitäten angesehen. Nachhaltige Entwicklung umfasst die ökologische, die soziale, die ökonomische und die kulturelle Dimension. Die kulturelle Dimension leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vernetzung und Integration der anderen drei Dimensionen.
Nachhaltige Entwicklung ist auf die Förderung des physischen und psychischen Wohlergehens aller gegenwärtig und zukünftig lebender Menschen, auf den Schutz des Klimas, die Förderung der Biodiversität und der Resilienz der Ökosysteme als Grundlage für gelingendes Leben ausgerichtet. Die Ökosysteme der Erde sind unsere Lebensgrundlage und dürfen nicht in ihrer Assimilations-, Puffer- und Regenerationsfähigkeit beeinträchtigt werden, um ihre Resilienz gegenüber Störungen zu erhalten bzw. zu stärken. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung muss daher innerhalb der ökologischen Tragfähigkeit gestaltet werden. Diese Zielsetzung muss synergistisch mit Lösungspfaden zur dauerhaften Erhöhung der sozialen und kulturellen Nachhaltigkeit verfolgt werden. Im Sinne der Nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO darf niemand bei einer solchen Entwicklung zurückgelassen werden.
Angesichts der Dringlichkeit der Globalen Herausforderungen (“Grand Challenges“) und der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen 2015 (Sustainable Development Goals) müssen Universitäten aktiv eine Vorreiterrolle für eine zukunftsfähige Entwicklung von Gesellschaft, Natur und Wirtschaft in Forschung und Lehre sowie im Universitätsmanagement und Wissensaustausch mit der Gesellschaft anstreben. Dazu gehört das proaktive Auffinden wirksamer Lösungen, die Neu-Gestaltung von kurz-, mittel und langfristig wirksamen Rahmenbedingungen, sowie die Unterstützung von notwendigen System- und Paradigmenwechsel im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, regionaler und globaler Ebene.
Um zu einer Lösung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen wirksam beitragen zu können, müssen auch Universitäten eine grundlegende Transformation fördern. Die Frage, wie geforscht, wie gelehrt und wie der Austausch mit der Gesellschaft vorangetrieben wird, muss an Universitäten breit diskutiert und in einigen Bereichen grundlegend verändert werden. Die Beförderung nachhaltiger Entwicklung an und durch Universitäten erfordert auch die kritische Reflexion von Werten in der Gesellschaft und im eigenen Handeln.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen Universitäten verstärkt in Wechselwirkung mit anderen gesellschaftlichen Akteur*innen treten, um fachübergreifend praxisorientierte (transdisziplinäre), auf Forschungserkenntnissen basierende Entwicklungspfade in Richtung wertebasierte Nachhaltigkeit in Gesellschaft und Wirtschaft mitzugestalten.
Die Erarbeitung und regelmäßige Aktualisierung von Nachhaltigkeitskonzepten bzw. -strategien im Sinne des Handbuches der Allianz Nachhaltige Universitäten stellen sicher, dass Universitäten sich aktiv mit diesen Fragen im Rahmen einer verstärkten gesellschaftlichen zukunftsorientierten Verantwortung auseinandersetzen.
[1] „Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hiedurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen“ (UG 2002 § 1).
Download: Memorandum of Understanding der Allianz inkl. NH-Verständnis_2020_Final