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Leitende Grundsätze

Der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan 2025- 2030 sowie 2028 – 2033

„Bewusstere Integration des Nachhaltigkeitsprinzips in die universitäre Entwicklung und Profilbildung
Gemäß § 1 UG sind Universitäten dazu berufen, zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen. Diesem Kernziel universitären Wirkens Rechnung tragend, ist es Aufgabe der Universitäten, die großen Herausforderungen unserer Zeit in Lehre, Forschung und
Dritter Mission zu adressieren. Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) sowie die missionsorientierte Forschungspolitik
der Europäischen Kommission bilden dafür wesentliche Leitlinien.“ s. GUEP 2025-2030

Lehre, Forschung und Dritte Mission als Beitrag zu nachhaltiger Transformation der Gesellschaft

Die Universitäten nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung im Bereich Nachhaltigkeit wahr, indem sie Nachhaltigkeit in all ihren Leistungsbereichen weiter vorantreiben und stärker integrieren, etwa durch stärkere Berücksichtigung in den universitären Strategiedokumenten oder Kooperationen mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Universitäten greifen dabei auf (ihre auch hauseigenen) Forschungsergebnisse, u.a. im Bereich Klima, zurück. Die Universitäten leisten ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der österreichischen Bundesregierung, indem sie bis spätestens 2035 klimaneutral werden. Die Universitäten integrieren Nachhaltigkeit in ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung.“ s. GUEP 2028 – 2033 und Informationen auf der Website des BMFWF zum GUEP Neu

Uniko-Manifest für Nachhaltigkeit (14.1.2020)

In Anbetracht der globalen Klimakrise, der Gefährdung lebenswichtiger Ressourcen und eines bevorstehenden disruptiven Zerfalls der auf fossilen Energieträgern aufbauenden Wirtschafts-systeme sehen sich die Universitäten als Vordenkerinnen, die durch ihre umfangreiche wissenschaftliche Expertise einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Aufgrund der hohen Dringlichkeit müssen dazu die Anstrengungen auf allen Ebenen intensiviert werden, wobei die Universitäten ihre Aufgaben und Möglichkeiten besonders in folgenden Bereichen sehen: …“ s. uniko_manifest_nachhaltigkeit

Universitätsgesetz 2002

Das Universitätsgesetz (UG) von 2002 hält in Paragraph 1 die Verantwortung der Universitäten gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt fest: „§ 1. Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hiedurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen“.

Gesetzestext

Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung

Im Jahr 2013 wurden mit dem „Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“ weitere Grundsätze festgelegt:

§1. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen, um auch zukünftigen Generationen bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.

Das Gesetz führt daneben noch andere Punke an, auch die Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung.

Gesetzestext

UN-Nachhaltigkeitsziele / Sustainable Development Goals 

Ziel 4.7.

„By 2030, ensure that all learners acquire the knowledge and skills needed to promote sustainable development, including, among others, through education for sustainable development and sustainable lifestyles, human rights, gender equality, promotion of a culture of peace and non-violence, global citizenship and appreciation of cultural diversity and of culture’s contribution to sustainable development“ s. SDGs

UNESCO-Programm „Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs“ kurz „ESD for 2030“ – zuvor UNESCO-Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2015–2020)  und UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005–2014)

Das 2020 ins Leben gerufene UNESCO-Programm „ESD for 2030“ entwickelt und vermittelt Wissen, bietet Staaten politische Leitlinien, technische Unterstützung und führt Projekte weltweit durch. Das Programm fördert das gegenseitige Lernen und Innovationen durch Information, Netzwerke und Partnerschaften. Die Arbeit der UNESCO im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung orientiert sich am „ESD for 2030“ Rahmenwerk. Dieses umfasst Maßnahmen in fünf Bereichen: Politik, Lernumgebungen, Lehrkräfte, Jugend und Gemeinschaften.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der UNESCO, Bildungsagenda 2030 – Österreichische UNESCO-Kommission, und Website des Weltaktionsprogramms (Österreich).

Declaration on Science and the Use of Scientific Knowledge

Text adopted by the World Conference on Science, 1 July  1999, which was co-organised by the UNESCO and the ICSU (International Council for Science). Definitive version

Die Deklaration hält in der Präambel fest: „The sciences should be at the service of humanity as a whole, and should contribute to providing everyone with a deeper understanding of nature and society, a better quality of life and a sustainable and healthy environment for present and future generations.

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